Wir alle kennen den Satz: Eigentlich braucht man’s ja gar nicht.
Aber wenn man’s mal braucht, braucht man’s dringend!
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Einheitlich gibt es sie erst seit 1959, die Vexillologie, die Lehre vom Flaggen- und Fahnenwesen.
Ja, was nun! Flagge oder Fahne?
Fahnen sind meist kunstvoll bestickte (Einzel-)Exemplare. Sie werden an Fahnenstangen fixiert und getragen. Oder geschwungen. Dazu gehören z.B. die Fahnen von Vereinen, Verbänden, und Organisationen, auch die Truppenfahnen der Bundeswehr.
Man kann Fahnen auch schräg an Gebäudefassaden entdecken wie beispielsweise die kleinen Länderfahnen über Hoteleingängen. Und man sieht sie in den Händen von Fußballfans. Und an den Autos bei Weltmeisterschaften, aber darf man das? Dazu später mehr.
Flaggen werden gehißt. Am Flaggenmast. Das Wort „Fahnenmast“ existiert amtlich nicht.
Die „normalen“ Flaggenmasten erlauben das direkte Hissen der Flagge (hierbei kann’s passieren, daß die Europaflagge einen Kopfstand macht, sh. unten) oder das Hissen der Flagge an der typischen Querstange.
Eine besondere Variante sind die Masten mit Ausleger, wobei die Flagge auch ohne Wind komplett sichtbar ist. Ausleger, welche sich mit dem Wind bewegen, haben einen Federmechanismus eingebaut, wodurch sich die Flagge bei Windstille in die Ausgangsposition zurückdreht.
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Die Bundesflagge
Amtlicher Sprachgebrauch des Bundes: Die Deutschlandfahne (ohne Wappen!) heißt korrekt „Bundesflagge“.
Die Verwendung der Bundesflagge durch die Bürger ist im Grundgesetz geschützt. Für Handels- und Seeschiffe deutscher Eigentümer ist das Führen der Bundesflagge sogar Pflicht.
Unzulässig ist neben Mißbrauch bzw. Entwertung allerdings die Veränderung des Fomates: Verboten ist Hochformat mit Querstreifen, verboten ist auch die Flagge in quadratischer Form mit wenigen Ausnahmen wie Truppenfahnen und Dienstfahrzeugständer (z.B. die Standarte am Auto des Bundespräsidenten).
Die Bundesdienstflagge
Die Bundesdienstflagge, also schwarz-rot-gold mit Bundesadler ist ausschließlich den Stellen des Bundes vorbehalten. Die Benutzung durch nichtamtliche Stellen oder Privatpersonen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
Hierzu gibt es für Privatpersonen eine Ausnahme:
Während nationaler Großereignisse wie z.B. Fußball-WM/EM wird die Nutzung der Bundesdienstflagge als Ausdruck nationaler Verbundenheit („sozialadäquat“) geduldet, solange damit der Schutz vor Mißbrauch oder Entwertung gewahrt bleibt.
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Beflaggungsregeln (Reihenfolge und Anordnung)
1. Man beflaggt aus Sicht des Betrachters grundsätzlich in Wertigkeit bzw. Rang von links nach rechts (sh. Abb.) mit Ausnahme sogenannter „bevorzugter Stellen“, aber das würde hier zu weit führen.
WICHTIG: Vereine, Gesellschaften, Firmen und Privatpersonen sind an diese Beflaggungsreihenfolge gesetzlich nicht gebunden! Trotzdem will man sich aber vor anwesenden politischen Ehrengästen nicht blamieren.
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2. Bei mehreren Masten darf sich zwischen zwei bestückten Masten kein leerer Mast befinden (sh. Abb. rechts)! Diesen Fehler finden man sogar mal bei der Rathausbeflaggung in großen Städten!
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Und…
3. Flaggen dürfen keinesfalls spiegelverkehrt oder im Kopfstand gehisst werden!
Die am häufigsten falsch herum aufgehängte Flagge ist die Europaflagge! Die Spitzen der Sterne müssen nach oben zeigen! >>>
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Am zweithäufigsten sieht man Fehler bei Flaggen mit den Farben weiß und rot.
So wär’s richtig (von links nach rechts): rot/weiß = Indonesien, Monaco, Hessen / weiß/rot = Polen, Thüringen
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Die häufigste Verwechslung von Flaggen in Europa sind die Flaggen von Luxemburg und den Niederlanden. Diese Verwechslung passiert schon auch mal bei Lieferungen!