Aschermittwoch

Erster Tag der christlichen Fastenzeit, frühestens am 4. Februar (zuletzt im Jahr 1818, das nächste Mal im Jahr 2285), spätestens am 10. März (diesen längsten Fasching gibt es wieder im Jahr 2038).
Obwohl seit der Lockerung des bayrischen Tanzverbotes 2013 das Tanzen am Aschermittwoch bis maximal 2 Uhr morgens erlaubt ist, enden Faschingsbälle am Faschingsdienstag („Kehraus“) in Bayern traditionell um 24 Uhr zum Beginn des Aschermittwochs, an welchem Katholiken wie am Karfreitag kein Fleisch essen. Deshalb gibt’s in christlichen Gegenden am Aschermittwoch sehr häufig das Fischessen, in manchen Städten auch das sog. „Goidbeilwasch’n“, das aus der Zeit stammt, in welcher so mancher im Fasching sein komplettes Bargeld verbrauchte und die Geldbörse am Aschermittwoch aufgrund der Leere öffentlich und zumeist an einem Brunnen gewaschen werden konnte.
Die Schweiz hat übrigens eine andere Berechnung der Fastenzeit (sh. Basler Fasnacht).

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