Es gab früher nicht nur eine, sondern zwei Fastenzeiten im Kirchenjahr. Beide Fastenzeiten bestimmen bis heute den Zeitpunkt des Faschings:
1. Die 40-tägige vorösterliche Fastenzeit von Aschermittwoch bis Ostern. Der Tag vor Aschermittwoch, der Faschingsdienstag, war die Fastnacht, in welcher Fleisch und alkoholische Getränke aufgebraucht werden mussten. Eine andere Zeitrechnung der Fastenzeit existiert in der Schweiz (sh. Basler Fasnacht).
2. Die 40-tägige vorweihnachtliche Fastenzeit vom 12. November bis zum Hl. Abend. Am Tag vor dem 12. November, also am 11. November, war ebenfalls der letzte Verzehr von Fleisch und Alkohol. (sh. auch 11.11.)

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