Ordonnanz (reg. auch: Ordonanz)

Wie sovieles im Karneval entstammt auch dieser Begriff dem Militärwesen. Unter Ordonnanz versteht man zumindest heute den im Offizierkasino zum Servicedienst abgestellten Soldaten.

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Im Karneval wird diese Bezeichnung für zwei unterschiedliche Aufgabenbereiche eingesetzt:

Die Ordonnanz unterstützt ähnlich den Adjutanten im (Kölner) Dreigestirn die Tollitäten vor, während und nach den Einzügen und Auftritten in vielerlei Hinsicht, beispielsweise beim Ankleiden, ist also einzig und allein für die Versorgung der Regenten zuständig. Man könnte die Ordonnanz also durchaus als männliches Pendant der Hofdamen bezeichnen.
Die Bühnenordonnanz ist hingegen -wie der Name schon sagt- ausschließlich für die Bedienung auf der Bühne, also dem Auftrittsteil des Podiums zuständig. Bühnenordonnanzer (oder: Ordonnanz’ler) schieben die Bütt in Position, versorgen die Redner mit Getränken, reichen Mikrofone und Zubehöre, helfen beim Aufstellen und Abräumen von kleinen Kulissenteilen und säubern, falls nötig, den Bühnenboden.

Meistens besteht die Bühnenordonnanz aus zwei Personen und ist fast immer einheitlich gekleidet.

Und: Man weiß als Außenstehender nie so genau, was sich hinter der Bühnenordonnanz verbirgt. Häufig ist sie so etwas wie eine ,dritte Hand‘ des Sitzungspräsidenten, es kann sich aber auch um die Produktionsassistenten der kompletten Veranstaltung handeln. Sicher mit ein Grund für deren oft erstaunlich hohe Ansehen.

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