„Ich muß öffentlich ein Faschingsprinzenpaar begrüßen! Wie mache ich das korrekt?“ Diese Frage eines neu in sein Amt gewählten Bürgermeisters war der Anlaß zu diesem Artikel. Die Liste kann zwar in einigen Punkten regional abweichen, in wenigen Orten ist sogar die eigentlich verpöhnte Anrede „Herr Faschingsprinz“ üblich, aber die folgenden Beispiele geben zumindest einen Überblick.
Wir unterscheiden hier grundsätzlich zwischen dem Titel, der Anrede und der Form einer Ankündigung.
Der Faschingsprinz, z.B. Wolfgang der Zweite, welcher sich den Zusatznamen „von Ziegelfels“ gegeben hat.
Titel: Seine Tollität Prinz Wolfgang II. v. Ziegelfels
Direkte Anrede: Eure Tollität / Eure Tollität Prinz Wolfgang (von Ziegelfels)
Moderationsbeispiel: Empfangen wir nun seine Tollität Prinz Wolfgang von Ziegelfels!
Die Faschingsprinzessin, z. B. Gerlinde die Erste von Lockingen
Titel: Ihre Lieblichkeit Prinzessin Gerlinde I. v. Lockingen
Direkte Anrede: „Eure Lieblichkeit / Eure Lieblichkeit Prinzessin Gerlinde (von Lockingen)
Moderationsbeispiel: Den Orden überreicht ihre Lieblichkeit Prinzessin Gerlinde von Lockingen
Das Faschingsprinzenpaar bezeichnet man als „Tollitäten“, obgleich man die Prinzessin eigentlich nicht mit „Tollität“ anspricht.
Aber: Als Tollitäten bezeichnet man normalerweise nur die aktuellen Regenten. Prinzenpaare vergangener Sessionen werden zumeist als Ex-Prinzenpaare mit Nennung der Namen und auch des Jahres begrüßt.
Präsidium*: Herr Präsident, Herr Sitzungspräsident, Herr Vizepräsident, Herr Hofmarschall etc.
(Anrede erfolgt in diesen Fällen zumeist ohne Namensnennung)
Ehrentitel*: Herr Ehrenpräsident, Herr Ehrensenator etc. (bei mehreren Begrüßungen mit Name)
Dies gilt auch beim Ehrenvorsitzenden, z.B. einem langjährigen Vizepräsidenten.
Sammelbegriff der Ehrentitelträger: karnevalistische Hoheiten
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*=bei Damen z.B.: Frau Präsidentin, Frau Landespräsidentin etc., niemals Frau Präsident!