Generelle überregionale Ehrenkomiteeregeln gibt es relativ wenige. In manchen karnevalistischen Gesellschaften stellt der Senat das Ehrenkomitee dar, gelegentlich findet man auch die Bezeichnung „Ehrenrat“, andere verfügen sowohl über einen Senat als auch über ein Ehrenkomitee. Dies existiert in seltenen Fällen sogar vereinsübergreifend, wenn z.B. die Stadt eine eigene Ehrengarde hat, die aus Mitgliedern verschiedener Ehrenkomitees besteht. Es ist uns aber auch ein Verein bekannt, der den Titel „Ehrensenator“ jährlich neu an seine aktuellen Sponsoren, also temporär vergibt.
Die folgenden Punkte sind Beispiele, wie sie häufig anzutreffen sind und bei Neuorganisationen von Ehrenkomitees bereis mehrmals als Richtlinie hilfreich waren. Nachfolgend aufgeführte Titelbezeichnungen sind sowohl für männliche als auch für weibliche Personen gültig.
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Voraussetzungen:
Ähnlich der Ehrenmitgliedsregel entscheidet über die Aufnahme in das Ehrenkomitee die Vorstandschaft bzw. das Präsidium, in manchen Vereinen die Vollversammlung auf Antrag der Vereinsleitung.
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Die häufigsten Bedingungen:
Die ins Ehrenkomitee zu berufende Person muß eine bestimmte Anzahl an Jahren aktives Mitglied und/oder Präsidiums-/Komitee-Mitglied gewesen sein. Ausschlaggebend dafür sind oft auch besondere Verdienste in Einzelämtern oder Abteilungen.
Ein Ehrenpräsident oder Ehrensenator ist ab der Titelübergabe automatisch Mitglied des Ehrenkomitees, hierzu zählen in machen Gesellschaften auch vereinseigene Titel von denen uns z.B. die Titel „Ehrenschatzmeister“ und sogar „Ehrenminister“ bekannt sind.
Ehrenmitglieder des Vereines sind i.d.R. nicht automatisch auch Mitglieder des Ehrenkomitees.
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Installierung:
Der ins Ehrenkomitee zu berufende muß der Aufnahme ins Ehrenkomitee vorab zustimmen.
Die Ernennung sollte im Rahmen einer vereinseigenen Veranstaltung stattfinden, z. B. Jahreshauptversammlung, Faschingsauftakt am 11.11., oder Inthronisationsball.
Sollte mit der Aufnahme in das Ehrenkomitee auch eine sog. „Einkleidung“ verbunden sein, ist diese in der karnevalistischen Jahreszeit durchzuführen. Außerhalb dieser Zeit wäre dies z.B. bei vereinseigenen Jubiläumsfesten oder Fahnenweihen denkbar, zu welchen die Aktiven generell ihre Uniformen tragen. Aber Ausnahmen bestätigen in Einzelfällen die Regel.
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Das Ehrenkomitee:
Mitglieder des Ehrenkomitees sind ebenso wie Ehrenmitglieder i.d.R. beitragsfrei und haben zu vereinseigenen Veranstaltungen freien Eintritt.
Die Mitgliedschaft im Verein sowie die Ehrenpflicht zur gesellschaftlichen, fachlichen und ideellen Unterstützung des Vereins im Sinne von Tradition und Satzung bleiben bestehen, einschließlich des passiven Wahlrechts z.B. bei der Wahl von Vorstandschaft bzw. Präsidium, falls diese von den Mitgliedern des Vereines durchgeführt wird. Das aktive Wahlrecht entfällt. Ein Mitglied des Ehrenkomitees kann jedoch auf Wunsch der Vereinsleitung (z.B. kommissarisch) ein Amt übernehmen bzw. behalten. Die Bereitschaft zur Beraterfunktion ist bei Mitgliedern des Ehrenkomitees obligatorisch.
Das Ehrenkomitee hat neben der Führung des Vereinswappens und/oder Vereinslogos auch das Recht auf die Führung eines speziellen Ehrenkomitee-Wappens in farblicher Abstimmung auf seine Uniform und mit eindeutiger vereinsfachlicher Aussage. Ein Ehrenkomitee hat interne Abteilungs- und Titelrechte sowie internes und externes Ordensrecht, letzteres auch in personifizierter Form.
Zur Pflege der Kameradschaft sollten Mitglieder des Ehrenkomitees auch außerhalb ihrer freiwilligen Pflichten Wert auf regelmäßigen Kontakt legen und sich in kollegialer Runde (daher der Ausdruck „runder Tisch“) von Zeit zu Zeit treffen, beispielsweise zu einem monatlichen Stammtisch.
In größeren Städten haben sich dazu auch schon die Ehrenkomitees verschiedener Karnevalsvereine zusammengeschlossen.
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„Ehrenkomitee’ter“ oder „Ehrenkomitee’ler“?
Ersteres findet man vorwiegend in Hessen und Rheinland-Pfalz, obgleich auch dort in einigen Bereichen die Bezeichnung „Ehrenkomitee’ler“ Tradition ist.
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Öffentliche Begrüßung in welcher Reihenfolge?
Diesbezüglich kann man eigentlich nur einen einzigen Fehler machen: Weibliche Mitglieder des Ehrenkomitee’s in der Reihenfolge ihres Alters zu begrüßen…
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Hier noch einige Tipps für die Ehrenkomitee-Kleidung:
Mantel/Cape-Länge:
Aktiv im Ehrenkomitee kann auch mal ein rüstiger 80-jähriger sein, für den das Treppensteigen mit knöchellangem wallenden Komiteemantel problematisch werden kann. Bewährt hat sich für EK’ler eine Mantellänge bis max. 20cm unter dem Knie.
Kappengewicht:
Ehrenkomitee-Narrenkappen sind meist aufwändig bestickte Prunkmützen, die durch ihre Ausstattung in Samt und Brokat deutlich schwerer sind als die übliche Atlasseidenkappe. Einige wenige Modelle übersteigen allerdings das von uns empfohlene Maximalgewicht von 300g.
Befederung:
Hochwertige Narrenkappen haben unauffällige Federntaschen eingebaut. Verbinden Sie dies aber bitte nicht mit einer generellen Verpflichtung und überlassen Sie dem Ehrenkomitee selbst die Entscheidung, ob überhaupt bzw. zu welcher Gelegenheit die Kappen „befedert“ werden.