Unter einer „Session“ versteht man im Fasching die Zeit vom 11.11. (um 11:11 Uhr) bis zum Faschingsdienstag des darauffolgenden Jahres. Eine Session wird deshalb mit zwei aufeinanderfolgenden Jahreszahlen bezeichnet, also z.B. 2017/2018, seltener mit 2017/18, weil in der zweiten Jahreszahl die eigentliche „aktive“ Faschingszeit enthalten ist. Alle Dachverbände und die meisten Faschingsgesellschaften lassen sich für jede Session einen Sessionsorden anfertigen (sh. Orden)